Vertragsrecht

siegel

Im deutschen Zivilrecht herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit, d.h. ein Vertrag lässt sich grundsätzlich frei formulieren und deswegen auch nach Ihren Vorstellungen gestalten. Wenn Sie eine Ware oder eine Dienstleistung an den Mann oder an die Frau bringen wollen, sollte der Vertrag immer kurz, freundlich, verständlich und in den wesentlichen Punkten so konkret wie möglich abgefasst sein, damit ihr Kunde nicht abgeschreckt wird. Vertragsgestaltung zur Absatzförderung, die schönste Aufgabe für mich, als Anwalt für den Mandanten lukrativ arbeiten.

Wenn Ihr Außendienst nicht „preisstabil“ verkauft, kann es am „Auftragsblock“ liegen. Den sollten wir uns ansehen.

Kompliziertere Verträge sollten immer eine kurze Vorbemerkung haben, in der die Sach- und Interessenlage geschildert wird, alsdann sollten die wechselseitigen Pflichten so genau wie möglich definiert und anschließend geschildert werden, wie der Vertrag abgewickelt wird. Anschliessend sollten mögliche Konfliktlagen, soweit vorhersehbar, geregelt werden. Schließlich gehört in den Vertrag auch hinein, wie man, z.B. durch Kündigung, wieder auseinandergeht.

Einige Verträge, wie z.B. bestimmte Gesellschaftsverträge und alle Grundstückskaufverträge, müssen notariell beurkundet werden. Unter dem Druck einer notariellen Beurkundung, bei dem der Vertrag schnell vorgelesen und anschließend die Unterschrift erwartet wird, hat schon mancher etwas unterschrieben, dessen Konsequenzen ihm nicht klar sind.

Nach über 20 Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt und Branchenerfahrung in verschiedenen Geschäftsbereichen garantiere ich Ihnen eine Vertragsgestaltung oder Vertragsprüfung, die auch hohen Anforderungen gerecht wird. Unterschätzen Sie auch nie den „Wohlfühleffekt“ eines Vertrages, bei dem Sie alle Regelungen verstanden haben und mittragen können, bzw. das Unwohlsein über Verträge, die Sie nicht ganz verstanden haben und bei denen sie Angst haben, benachteiligt worden zu sein. Es lohnt sich fast immer, den Rat eines Anwaltes einzuholen.